Das Nenngeld für die Prüfung bitte auf das oben angeben Konto überweisen.
Wichtiger Hinweis für alle Prüfungen
Alle Nennungen nur auf dem aktuellen Formblatt 1 des JGHV und bitte nur auf dem Postweg oder als PDF-Datei per Mail.
Die Nennung (Formblatt 1 ) muss eigenhändig unterschrieben sein, ansonsten kann die Nennung nicht angenommen werden.
Bitte legen Sie bei der Nennung eine Fotokopie der Ahnentafel und aller relevanten Prüfungsergebnisse bei.
Das Nenngeld muss bis zum Nennschluss auf dem entsprechenden Konto eingegangen sein,(keine Barzahlung) ansonsten ist eine Zulassung / Teilnahme zur Prüfung nicht möglich.
Hundeführer die kein Mitglied des Landesjagdverbandes Nord-Rhein-Westfalen (LJV- NRW) sind, müssen bei allen Prüfungen das doppelte Nenngeld bezahlen.
Bei der Abgabe der Nennung bitte die Mitgliedsnummer des LJV – NRW mit angegeben werden.